Steuererklaerung_Umzug

Welche Umzugskosten kann ich von der Steuer absetzen?

Zunächst einmal müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen, um die Kosten für den Umzug steuerlich geltend zu machen. Ist dies der Fall, lassen sich grundlegend 7 Umzugskosten absetzen.

Sammeln Sie am besten für alle mit dem Umzug in Zusammenhang stehenden Ausgaben die Belege. Damit die Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können müssen nämlich die originalen Rechnungen vorliegen, beispielsweise vom Umzugsunternehmen, der Autovermietung oder den Umzugshelfern. Einen steuerlichen Vorteil können Sie nicht nur für die offensichtlichen Ausgaben wie Transportkosten geltend machen, sondern auch für andere mit dem Umzug verbundenen Unkosten.

1. Beförderungs- & Reisekosten

Allgemein gilt, Speditionsleistungen können steuerlich geltend gemacht werden. Das heißt also, die Transportkosten, um das Umzugsguts an den Zielort zu befördern, können innerhalb Deutschlands abgesetzt werden. Handelt es sich um einen internationalen Umzug, gilt Besagtes bis zur deutschen Grenze.

Hinzu kommt, dass auch gewisse Fahrtkosten, die während der Wohnungssuche entstanden sind, abgesetzt werden können. Nämlich, Reisekosten, beispielsweise für die Besichtigung einer Wohnung. Hier gibt es allerdings die Beschränkung: 2 Reisen für 1 Person oder 1 Reise für 2 Personen in der jeweils billigsten Reiseklasse. Außerdem zählen auch Ausgaben für notwendige Übernachtungen zu den Reisekosten. Bewahren Sie also besser alle Belege gut auf.

2. Mietkostenentschädigungen

Manchmal lässt es sich nicht umgehen, dass sich der neue und der alte Mietvertrag für ein oder zwei Monate überschneiden. Die Folge ist eine doppelte Mietzahlung! In solch einem Fall, können Sie die Miete steuerlich geltend machen, wenn Sie bereits in der neuen Wohnung wohnen, die alte Wohnung aber beispielsweise aufgrund von festgelegten Fristen noch nicht an den Vermieter übergeben werden kann.

Hier sollten Sie aber die zeitliche Beschränkung beachten (im Normalfall bis zu drei Monaten). Dies gilt gleichermaßen, wenn die Miete der neuen Wohnung bezahlt werden muss, obwohl die Wohnung als unbenutzbar gilt. Am besten sprechen Sie Ihren Einzelfall mit dem zuständigen Finanzamt durch.

3. Wohnungsvermittlungsgebühren

Hierzu zählen Maklergebühren sowie Anzeigegebühren. Diese Gebühren werden in ortsüblicher Höhe für die Vermittlung einer Mietwohnung oder Garage ebenfalls vom Fiskus akzeptiert.

4. Kosten für Herde, Öfen

Kosten, die für den Abbau und Anschluss von Herden, Öfen und Beleuchtungsanlagen entstanden sind, können steuerlich geltend gemacht werden.

5. Erstattung vom Arbeitgeber

Sollte der Arbeitgeber die Umzugskosten erstatten, zum Beispiel bei einem berufsbedingtem Umzug, bleibt die Erstattungssumme bis zur Pauschbetragsgrenze lohnsteuerfrei. Die darüber liegenden Kosten gelten als Werbungskosten. Man gibt dann anstatt Werbungskosten aber steuerfreie Einnahmen an.

6. Pauschbetrag

Dazu gehören Umzugskosten wie Trinkgelder, jegliche Ummeldegebühren u.ä. sowie Schönheitsreparaturen. Diese werden über eine Pauschale für sonstige Umzugskosten abgegolten. Belege für den Pauschbetrag werden nicht benötigt.

7. Nachhilfeunterricht

Erfordert ein Umzug Zusatzunterricht für die eigenen Kinder, können die Ausgaben für den Unterricht steuerlich geltend gemacht werden.

Immer aktuelle Informationen zur Anerkennung von Umzugskosten sowie  auch anderen Umzugsauslagen erhalten  Sie  beim Bundesministerium der Finanzen oder direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Das Finanzamt berät Sie auch zu Ihrem Einzelfall.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>