Steuer

Wie kann ich meine Umzugskosten absetzen?

Wann gilt ein Umzug als berufsbedingt?

Der Umzug erfolgt dann aus beruflichen Gründen, wenn die berufliche Tätigkeit Anlass des Umzuges ist. Zieht also beispielsweise der Arbeitgeber um und wird dadurch ein eigener Umzug notwendig, lassen sich Umzugskosten steuerlich geltend machen. Genauso kann eine Versetzung durch den Arbeitgeber einen Wohnortwechsel bedingen. Der Umzug gilt ebenso als berufsbedingt, wenn er überwiegend dem betrieblichen Interesse ihres Arbeitgebers dient. Hierzu gehört der Bezug oder auch Auszug aus einer Dienstwohnung.

Ein berufsbedingter Umzug ist im Regelfall auch dann gegeben, wenn eine berufliche Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber aufgenommen wird.
Gleiches gilt bei der Beendigung einer doppelten Haushaltsführung durch die Verlegung des eigenen Hausstandes. Ist die Aufgabe oder der Bezug einer Zweitwohnung beruflich veranlasst, ist auch hier eine steuerliche Absetzung der entstandenen Umzugskosten möglich.

Ein kürzerer Arbeitsweg

Wird die Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsplatz deutlich verkürzt, so kann ein Umzug als beruflich bedingt angesehen werden. „Deutlich verkürzt“ bedeutet, Hin- und Rückfahrt müssen insgesamt mindestens eine Stunde weniger dauern. Dadurch kann auch schon der Umzug innerhalb eines Ortes, ohne dabei den Arbeitgeber zu wechseln, ausreichen, um Umzugskosten absetzen zu können. Bei Ehepaaren reicht es übrigens aus, wenn nur bei einer der beiden Personen die tägliche Hin- und Rückfahrt insgesamt wenigstens zeitweise eine Stunde verringert wird.

Trifft einer der beschriebenen Punkte auf Sie zu und Ihr Arbeitgeber leistet keinen steuerfreien Ersatz für den Umzug ( Umzugskosten werden nicht vergütet), können die beruflich bedingten Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

 

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